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Externer Verkehrsleiter: Die 5 größten Mythen

26. Mai
5 Min. Lesezeit
Weiße Social Media Grafik auf blauem  Hintergrund mit der großen Überschrift „5 Verkehrsleiter Mythen“, Branding „deinelizenz.com“ und kleinen Sticker Icons wie rote Fahne, "Sterne" und „Daumen runter“

Wer ein Transportunternehmen gründet, merkt schnell: Am Thema Verkehrsleitung bzw. Verkehrsleiter führt absolut kein Weg vorbei. Sucht man dann im Netz nach Antworten, wird man von einer Lawine aus Informationen und Websites überrollt. Gerade für Branchenneulinge ist das extrem frustrierend. Denn in einer Zeit, in der man Fakten lieber doppelt und dreifach überprüfen sollte, stellt sich die alles entscheidende Frage: Worauf kann man sich wirklich verlassen? Wer möchte nur Geld verdienen und wer liefert mir echten Mehrwert?

Genau deshalb bringen wir heute Licht ins Dunkel. Um dich vor teuren Fehlern zu schützen, haben wir die 5 größten Mythen unter die Lupe genommen.

Mythos 1: Der Verkehrsleiter auf 450€ Basis


Der Mythos: Man kann einen Verkehrsleiter auf Basis einer geringfügigen Tätigkeit einstellen. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Angeboten von Verkehrsleitern, die ihre Dienste für 450 € anbieten.

Die Realität: Wer glaubt, er könne sich schnell einen günstigen Verkehrsleiter „einkaufen“, der einmal im Monat vorbeischaut und ansonsten den Kopf für den Betrieb hinhält, lebt gefährlich und wird sehr wahrscheinlich keine EU-Lizenz erhalten.

Die Behörden schauen gerade bei Neugründungen heute extrem genau hin. Ein Verkehrsleiter trägt die reale, fachliche Verantwortung für den Fuhrpark, die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Instandhaltungsmanagement. Für 450 € (oder als reiner Minijob) ist das weder rechtssicher abbildbar, noch wird irgendeine Verkehrsbehörde dieses Modell bei einfach so durchwinken. Wie so oft bestätigt die Ausnahme die Regel, und es gibt vielleicht vereinzelt Fälle, in denen die Behörde so ein Modell genehmigt hat. Aber das ist extrem selten und gerade für den Verkehrsleiter ist von solchen Deals dringend abzuraten. Verantwortung muss anständig entlohnt werden.


Mythos 2: Ein externer Verkehrsleiter muss genauso viel verdienen wie der Geschäftsführer


Der Mythos: Die Vergütung des Verkehrsleiters muss sich auf dem Niveau des höheren Managements oder der Geschäftsführung des Unternehmens bewegen.


Die Realität: Während Mythos 1 das Ganze extrem ins Billige zieht, schießt dieser Mythos komplett in die andere Richtung am Ziel vorbei. Fakt ist: Ja, eine Verkehrsleitung muss vernünftig und fair bezahlt werden. Aber dass du für beispielsweise zwei Fahrzeuge direkt mehrere tausend Euro im Monat auf den Tisch legen musst, ist schlichtweg Quatsch.

Hier muss man natürlich nach der Flottengröße differenzieren. Gerade bei Gründern, die mit 1 bis 3 Fahrzeugen an den Start gehen, hat die Vergütung absolut nichts mit einem üppigen Geschäftsführer-Gehalt zu tun.

Die Genehmigungsbehörden prüfen die Verträge und die Vergütung bei jedem Lizenzantrag individuell. In der Praxis sieht es meistens so aus, dass viele Behörden beispielsweise einen Rahmen von rund 600 € bis 700 € für das erste Fahrzeug problemlos durchwinken. Jedes weitere Fahrzeug wird dann in der Regel günstiger berechnet.


Praxis-Tipp: Grundsätzlich muss die Bezahlung einfach im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitsstunden und der rechtlichen Verantwortung stehen. Sie soll den Verkehrsleiter für seinen Aufwand fair entlohnen, dich als Gründer aber nicht schon vor dem ersten gefahrenen Kilometer finanziell ausbremsen.

Mythos 3: Wenn der Verkehrsleiter kündigt, verliere ich sofort meine Lizenz


Der Mythos: Der Verkehrsleiter hat gekündigt oder hat im schlimmsten Fall seine Zuverlässigkeit bei der Behörde verloren. Die Konsequenz? Verlust der EU-Lizenz und sofortiger Stillstand des Unternehmens.

Die Realität: Ruhe bewaren!  Das wirkt zwar wie das absolute Horrorszenario für jeden Transportunternehmer, ist aber rechtlich kein Grund zur Panik. Dein Betrieb bricht deshalb nicht von heute auf morgen zusammen und der Gesetzgeber ist ja auch nicht auf den Kopf gefallen. Genau wie in jedem anderen Business kann es mal krachen, man trennt sich von dem Verkehrsleiter oder der Verkehrsleiter kündigt. Sogar wenn er seine Zuverlässigkeit verliert, bedeutet das für dich nicht das sofortige Aus. Zumindest solange die Verfehlungen nicht direkt mit deinem eigenen Unternehmen zusammenhängen. Genau für solche Fälle gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist. Die Behörden drehen dir nicht sofort den Saft ab, sondern geben dem Betrieb genug Zeit, um die Position sauber neu zu besetzen. Je nach Einzelfall sind Fristen von mehreren Monaten absolut üblich, um ohne Existenzangst einen Nachfolger zu finden. Dein Fuhrpark muss also nicht am nächsten Tag stehen bleiben.


Mythos 4: Ich kann ein Unternehmen als Verkehrsleiter einsetzen


Der Mythos: Im Netz stößt man auf viele Anbieter die als Unternehmen Verkehrsleitung anbieten. Da liegt der Gedanke nahe: „Super, dann beauftrage ich einfach die als meinen Verkehrsleiter und die Sache ist erledigt.“

Die Realität: Ein Verkehrsleiter muss immer eine natürliche Person sein. Also ein echter Mensch aus Fleisch und Blut mit IHK-Prüfung und der nötigen Zuverlässigkeit. Das ist auch rein logisch, denn ein Unternehmen kann beispielsweise kein behördliches Führungszeugnis beantragen. Genau das ist aber zwingend nötig für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Kein Unternehmen kann daher als Verkehrsleiter fungieren.

Die Anbieter, die damit werben, deine Verkehrsleitung zu übernehmen, weisen dir im Hintergrund daher immer einen konkreten Verkehrsleiter zu. Diese Unternehmen übernehmen im Alltag oft administrative Aufgaben oder die Koordination, aber die rechtliche Haftung trägt laut Gesetz immer die eingetragene Person (der Verkehrsleiter) ganz persönlich. Durch diese Struktur entsteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Unternehmen, dem zugewiesenen Verkehrsleiter und dir als Transportunternehmer.


Praxis-Tipp: Unsere Verkehrsleiter-Vermittlung bei deinelizenz.com ist für dich als Gründer komplett kostenlos. Wir treffen die Vorauswahl, was dir die lange Suche erspart, und bringen dich direkt mit einem Verkehrsleiter zusammen. Nach einem gemeinsamen Kennenlernen entscheidest du, ob es passt oder nicht. Der entscheidende Unterschied: Nach erfolgreicher Vermittlung ziehen wir uns zurück und du arbeitest direkt mit deinem Verkehrsleiter zusammen. Das Modell ist damit sowohl für dich als auch für den Verkehrsleiter absolut transparent und fair gestaltet.


Mythos 5: Verkehrsleiter können bequem deutschlandweit arbeiten


Der Mythos: "Biete Tätitgkeit als externer Verkehrsleiter an - deutschlandweit"


Die Realität: Auch im Zeitalter von Cloud-Lösungen, KI und digitalem Tachografen-Download fordert der Gesetzgeber eine „tatsächliche und dauerhafte Leitung“ des Betriebs. Die Genehmigungsbehörden legen das verständlicherweise so aus, dass der Verkehrsleiter regelmäßig im Betrieb anzutreffen sein muss und auch mal kurzfristig vor Ort vorbeischauen kann. Anträge, bei denen zwischen dem Verkehrsleiter und dem Transportunternehmen mehr als 100 km Entfernung liegen, haben deshalb extrem schlechte Karten.


Das Problem hinter den Mythen


Das Problem liegt hauptsächlich darin, dass in der Branche viel zu wenig echte Aufklärung betrieben wird. Viele der verstreuten Informationen sind im Laufe der Jahre gezielt entstanden, um beispielsweise eigene Geschäftsmodelle zu schützen oder um Kunden zu gewinnen. Gründer werden hier oft bewusst im Dunkeln gelassen, damit man sich selbst am Ende als der „große Retter“ darstellen kann.

Fakt ist: Der Verkehrsleiter ist absolut notwendig für die Transportlizenz, und er trägt viel Verantwortung. Doch beim harten Kampf um neue Mandate und Aufträge scheint manchen jedes Mittel recht zu sein. Deshalb versuchen wir von deinelizenz.com, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Denn wir sind der Meinung, dass die EU-Lizenz nur der erste Schritt sein sollte und nicht schon die erste große Hürde. Das Leben als Transportunternehmer ist da draußen schon schwer genug. Genau deshalb räumen wir mit den Halbwahrheiten auf und versuchen den Weg zur EU-Lizenz für euch so sicher und ehrlich wie möglich zu gestalten.

(Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit nutze ich in diesem Beitrag die männliche Form – gemeint sind natürlich alle, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen oder als Verkehrsleiter/in tätig sind.) Wenn du als Gründer einen passenden Verkehrsleiter suchst, schau dir unser Beratungspaket an oder unsere Verkehrsleiter-Vermittlung.


Mehr Infos rund um das Thema Gründung auf deinelizenz.com.

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